Jagdschein

Der Jagdschein ist eine Urkunde, mit der Sie die Zulassung zur Jagdausübung erhalten. Haben Sie einmal Ihren Jagdschein erhalten, gilt dieser in allen Bundesländern. Der Jagdschein wird von der Jagdbehörde, unter der Voraussetzung folgender Bedingungen, ausgestellt:

  • Bestandene Jägerprüfung.

Die genaue Regelung der Jägerprüfung unterliegt in Deutschland den Bundesländern. Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab. In unserer Jagdschule Bayern bereiten wir Sie optimal auf Ihre Jägerprüfung vor.

  • Ein einwandfreies Führungszeugnis und die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG),
  • Mindestalter 18 Jahre. Es gibt allerdings einen Jugendjagdschein, der zwar mit Einschränkungen verbunden ist, aber bereits mit 16 Jahren erteilt werden kann.
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)

Jagdschein

Hochsitz

Der Jagdschein gibt dem Inhaber folgende Berechtigungen:

  • jagdlich tätig zu sein
  • Führen von Jagdwaffen auf der Jagd und damit im Zusammenhang
  • Erwerb und Besitz von zwei Kurzwaffen und Munition (nach Voreintrag in die Waffenbesitzkarte)
  • Erwerb, Leihen und Besitz von Langwaffen und dazu passender Munition ohne Mengenbegrenzung oder Überprüfung (§ 13 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 WaffG);
  • Pacht eines Jagdreviers (ab dem vierten Jagdjahr)
  • Liegt ein Revier in einem Naturschutzgebiet, ist der Jäger gleichzeitig Naturschutzwart mit hoheitlichen Aufgaben, falls eine forstliche oder eine Ausbildung zum Berufsjäger vorliegt.
  • Wahrnehmung des Jagdschutzes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
  • Das Fleisch von erlegtem Wild zu untersuchen und für den Handel freizugeben, vorausgesetzt es weist keine verdächtigen Merkmale auf. Bei allesfressendem Wild (Wildschweine, Dachse) ist eine amtliche Trichinenschau unumgänglich.
  • Entnahme von Trichinenproben am erlegten Wild für die amtliche Trichinenuntersuchung, sofern dies von der Behörde beauftragt wurde und der Inhaber des Jagdscheines eine Schulung beim Veterinäramt bestanden hat.

Gültigkeitsdauer des Jagdschein

Jagdschein

Der Jagdschein kann als Tages- (14 Tage), Jahres- (1-3 Jahre), Erwachsenen-, Jugend-, Falkner-, oder Ausländerjagdschein erteilt werden. Nach Ablauf des Jagdscheins wird vor der Neuausstellung erst kontrolliert, ob die oben genannten Bedingungen immer noch erfüllt werden.

Warum sind die Regeln für den Jagdschein so streng?

Jagdschein streng

Der Jagdschein nach § 15 BjagdG soll in Deutschland sicherstellen, dass auch nur wirklich ausreichend ausgebildete Jäger der Jagd nachgehen. Mit einer anspruchsvollen Ausbildung in den Kreisjägerschaften und den privaten Jagdschulen und durch die strengen staatlichen Prüfungen, ist gesichert, dass eine bestimmte Mindestanforderung an den Jagdscheininhaber gestellt wird. Der Jagdschein alleine berechtigt allerdings noch nicht dazu, die Jagd auch tatsächlich auszuüben.

In Deutschland steht das Jagdrecht den Grundeigentümern zu, die es entweder bei genügend großem Grundeigentum und als Inhaber eines gültigen Jagdscheines auf ihrem eigenen Land ausüben dürfen oder sich zu örtlichen Jagdgenossenschaften der Grundeigentümer zusammenschließen und das Jagdausübungsrecht in der Regel an einen Jäger (Inhaber eines gültigen Jagdscheins) verpachten.

Jagdschein Kosten

Die Kosten für den Jagdschein unterscheiden sich je nach Kursvariante. Sie entscheiden, welcher Kurs zu Ihren Lerngewohnheiten und Alltag passen. Bedenken Sie, dass der gesamte Lehrstoff für den Jagdschein recht umfangreich ist. Sollten Sie sich unsicher sein, in welchem Kurs Sie sich besonders gut aufgehoben fühlen, kontaktieren Sie uns einfach. Wir finden mit Ihnen gemeinsam den richtigen Kurs für Sie heraus. Zu den Jagdschein Kosten kommen zu den Prüfungsgebühren weitere Kosten für die oben genannten Punkte.

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