Waffensachkunde

Waffensachkundeprüfung

Für den Umgang mit Waffen und Munition schreibt das deutsche Waffenrecht den Nachweis einer Waffensachkunde voraus. Durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung (§ 7, WaffG) erfolgt der Nachweis der Sachkunde nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.

Waffensachkundeprüfung Bayern

Die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, Prüfung, Prüfungsverfahren und anderweitig zulässigen Nachweise der Sachkunde kann nach den Bestimmungen des § 7, WaffG von Bundesland zu Bundesland abweichen. In unserer Jagdschule Bayern bereiten wir Sie zielsichert auf die Waffensachkundeprüfung Bayern vor.

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